Fragen und Antworten zu willbe
Clever sparen und einfach investieren. Das ist mit willbe möglich, der Finanz-App der Liechtensteinischen Landesbank. Hier findest du alle Antworten auf deine Fragen zum Sparen und Investieren mit willbe.
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Nein, das ist nicht möglich. Da du die:der wirtschaftlich Berechtigte des Depots bist, wird das Vermögen steuerlich dir zugerechnet und unterliegt deiner persönlichen Kapitalertragsteuer. Das angesparte Geld gehört rechtlich dir. Du entscheidest selbst, wann und in welcher Höhe du deinem Kind Vermögen überträgst.
In Deutschland darf das Vermögen eines Kindes maximal ca. EUR 7'500 betragen, um den Anspruch auf BAföG nicht zu gefährden. Solange das Geld auf deinem Depot liegt, zählt es nicht als Vermögen des Kindes.
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