Fragen und Antworten zu willbe

Clever sparen und einfach investieren. Das ist mit willbe möglich, der Finanz-App der Liechtensteinischen Landesbank. Hier findest du alle Antworten auf deine Fragen zum Sparen und Investieren mit willbe.

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Allgemeine Fragen zu willbe

  • Bei willbe gibt es kein Gemeinschaftskonto und auch keine Vollmachten. Im Todesfall von Kundinnen oder Kunden können die Erbenden mit folgenden Schritten das investierte Kapital erhalten:

    1. Die Erbenden / Nachlassverwaltung senden/sendet eine behördliche Bestätigung des Todesfalles (z. B. die Sterbeurkunde) an service@willbe-invest.com.
    2. Nach Erhalt und Prüfung der Dokumente wird bei einem willbe Invest Konto der Verkauf der Wertpapiere eingeleitet. Der Verkauf kann bis zu 3 Wochen dauern.
    3. Nach Abrechnung aller Wertpapierverkäufe wird die vorhandene Summe auf das Referenzkonto (also das Konto bei der Hausbank) der verstorbenen Kundin / des verstorbenen Kunden überwiesen. Wenn die verstorbene Kundin / der verstorbene Kunde nur ein Tagesgeldkonto geführt hat, dann wird diese Überweisung einige Tage nach Eingang der Sterbeurkunde durchgeführt.
    4. Die Erbenden haben nun Zugriff auf das Kapital über das Konto bei der Hausbank.
    5. Nach Überweisung an die Hausbank wird das willbe Konto saldiert.
    6. Der Steuerreport für die Einkommensteuererklärung der verstorbenen Person muss im April des Folgejahres per E-Mail von den Erbenden über service@willbe-invest.com eingefordert werden. willbe stellt die Steuerunterlagen automatisch an die E-Mail-Adresse der verstorbenen Person zu, und die Erbenden haben vielleicht keinen Zugriff auf diese E-Mail-Inbox.

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