Fragen und Antworten zu willbe
Clever sparen und einfach investieren. Das ist mit willbe möglich, der Finanz-App der Liechtensteinischen Landesbank. Hier findest du alle Antworten auf deine Fragen zum Sparen und Investieren mit willbe.
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Das in Österreich und Deutschland übliche Prinzip der Endbesteuerung kann von willbe als liechtensteinische Anbieterin nicht angewendet werden. Es gibt also für Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz in Deutschland keinen Freistellungsauftrag. Es wird den willbe Kundinnen und Kunden eine Zins- und Saldobescheinigung (Tagesgeld) und/oder ein Steuerreport (Vermögensverwaltung) passend für die Steuerbehörden des Wohnsitzlandes zugestellt. Diese Steuerunterlagen sind kostenlos. In diesen ist detailliert aufgeführt, wie die Kundinnen und Kunden die willbe Konten im Steuerausgleich angeben müssen.
Kundinnen und Kunden mit Steuerdomizil Deutschland, die Tages- oder Festgeld in Fremdwährung nutzen, erhalten ab 2025 ebenfalls einen vollen Steuerreport. Dies hängt mit der geänderten Besteuerung von Fremdwährungsgewinnen zusammen.
Für willbe Kundinnen und Kunden vom Tagesgeld: Die Zins- und Saldobescheinigung wird per 31.12. des Geschäftsjahres in das willbe Postfach zugestellt. Der ausgewiesene Zinsertrag muss einfach im jeweiligen Steuerformular unter "Erträge aus Kapitalanlagen" bzw. "Ausländische Kapitaleinkünfte" eingetragen werden.
Für willbe Invest Kundinnen und Kunden: Der Steuerreport für willbe Invest Kundinnen und Kunden enthält die Erträge aus dem Tagesgeldkonto und die Erträge aus dem Investkonto. Der Report wird Ende März des Folgejahres in das willbe Postfach zugestellt. Die Erstellung des Reports dauert einige Wochen, da dieser von einer externen Firma nach den aktuellen Steuergesetzen des Wohnsitzlandes erstellt wird.