Fragen und Antworten zu wiLLBe

Clever sparen und einfach investieren. Das ist mit wiLLBe möglich, der APP der Liechtensteinischen Landesbank. Hier findest du alle Antworten auf deine Fragen zum Sparen und Investieren mit wiLLBe.

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Allgemeine Fragen zu wiLLBe

  • Bei wiLLBe gibt es kein Gemeinschaftskonto und auch keine Vollmachten. Im Todesfall von Kund:innen können die Erben mit folgenden Schritten das investierte Kapital erhalten:

    1. Die Erben/Nachlassverwaltung senden/sendet eine behördliche Bestätigung des Todesfalles (z. B. die Sterbeurkunde) an service@willbe-invest.com.
    2. Nach Erhalt und Prüfung der Dokumente wird bei einem wiLLBe-Invest-Konto der Verkauf der Wertpapiere eingeleitet. Der Verkauf kann bis zu 3 Wochen dauern.
    3. Nach Abrechnung aller Wertpapierverkäufe wird die vorhandene Summe auf das Referenzkonto (also das Konto bei der Hausbank) der verstorbenen Kund:in überwiesen. Wenn die verstorbene Kund:in nur ein Tagesgeldkonto geführt hat, dann wird diese Überweisung einige Tage nach Eingang der Sterbeurkunde durchgeführt.
    4. Die Erben haben nun Zugriff auf das Kapital über das Konto bei der Hausbank des:der verstorbenen Kund:in.
    5. Nach Überweisung an die Hausbank wird das wiLLBe-Konto saldiert.
    6. Der Steuerreport für die Einkommensteuererklärung des Verstorbenen muss im April des Folgejahres per E-Mail von den Erben über service@willbe-invest.com eingefordert werden. wiLLBe stellt die Steuerunterlagen automatisch an die E-Mail-Adresse des Verstorbenen zu, und die Erben haben vielleicht keinen Zugriff auf diese E-Mail-Inbox.

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